Häufig gestellte Fragen

  • Ist der KFZ Gutachter wirklich kostenfrei?

    Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen für Sie zu 100 % kostenfrei. Die Kosten für das Schadengutachten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus muss die Versicherung des Unfallverursachers auch weitere unfallbedingte Kosten wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld sowie Rechtsanwaltskosten tragen. Ein professionelles Gutachten stellt sicher, dass sämtliche Schäden und Ansprüche vollständig erfasst werden.

  • Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

    Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ergibt sich aus § 249 BGB. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und sorgt dafür, dass alle Schäden, Wertminderungen und Ansprüche objektiv und vollständig dokumentiert werden.

  • Wie schnell liegt das Gutachten vor?

    Nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs wird das Kfz-Gutachten innerhalb weniger Tage erstellt. Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, wird es umgehend an Sie, Ihren Rechtsanwalt sowie die gegnerische Versicherung weitergeleitet, damit die Schadenregulierung schnellstmöglich eingeleitet und abgeschlossen werden kann.

  • Sollte ich zuerst die Versicherung informieren?

    Nein. Es ist sinnvoll, zunächst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren. Dieser bewertet den Schaden objektiv und unabhängig, sodass alle unfallbedingten Schäden und Ansprüche vollständig dokumentiert werden. Dadurch vermeiden Sie finanzielle Nachteile und schaffen eine sichere Grundlage für die gesamte Schadenregulierung. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, nach einem unverschuldeten Unfall frühzeitig einen freien und unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.

  • Was ist ein Totalschaden?

    Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Ein Kfz-Gutachten zeigt genau, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

  • Was ist die 130-Prozent-Regelung?

    Die 130-Prozent-Regelung ermöglicht es Ihnen, Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren zu lassen, selbst wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen und das Fahrzeug fachgerecht repariert sowie weiter genutzt wird.

  • Muss ich auf die Erlaubnis der Versicherung warten, um mein Auto reparieren zu lassen?

    Nein. Grundsätzlich benötigen Sie keine Freigabe oder Reparaturbestätigung der gegnerischen Versicherung, um Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Liegt ein unabhängiges Kfz-Gutachten vor, kann die Reparatur in der Regel direkt durchgeführt werden. Die Reparaturrechnung dient anschließend als Nachweis der entstandenen Kosten. Um mögliche Rückfragen der Versicherung zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch eine vorherige Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen.

  • Wie lange dauert es, bis die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert?

    Nach unseren Erfahrungswerten erfolgt die Schadenregulierung bei eindeutiger Haftung häufig innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei der Versicherung. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann den Prozess beschleunigen, da Ihre Ansprüche professionell durchgesetzt und unnötige Verzögerungen vermieden werden.

  • Ist ein Kostenvoranschlag besser oder ein Gutachten?

    Das hängt von der Schadenhöhe ab. Bei kleineren Schäden unter etwa 1.000 Euro kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da Versicherungen häufig auf einen Kostenvoranschlag verweisen, um Kosten zu reduzieren. Dabei werden nicht immer alle beschädigten Bauteile, Wertminderungen oder weitere Ansprüche berücksichtigt.
    Liegt der Schaden über 1.000 Euro, empfiehlt es sich in der Regel, ein vollständiges Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. So werden sämtliche Schäden und Ansprüche vollständig dokumentiert. Kontaktieren Sie uns gerne – wir prüfen kostenlos, ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten sinnvoll ist.

  • Was benötige ich, um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen?

    Für die Schadenaufnahme benötigen wir in erster Linie Ihr beschädigtes Fahrzeug zur Besichtigung. Hilfreich sind außerdem der Fahrzeugschein, das Kennzeichen des Unfallverursachers, Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugschäden, mögliche Zeugen sowie ein Polizeibericht oder Aktenzeichen, falls die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Je mehr Informationen vorliegen, desto schneller kann die