KFZ Gutachter
Für Sie kostenfrei & Deutschlandweit
24/7 Erreichbarkeit
Kostenlos für Sie
über 15 Jahre Erfahrung
Unsere Leistungen
Unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten?
Dann haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz.
Gemäß § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands Ihres Fahrzeugs – inklusive aller damit verbundenen Kosten.
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger Deutschlandweit
Als erfahrener Kfz-Gutachter in ganz Deutschland unterstützen wir Sie schnell, zuverlässig und unabhängig bei der Schadenabwicklung.
Unser Team aus zertifizierten Kfz-Gutachtern erstellt
präzise und rechtssichere Gutachten für:
Versicherungen
Unfallregulierung
Beweissicherung
Fahrzeugbewertungen
Dabei profitieren Sie von:
24/7 Erreichbarkeit – auch am Wochenende
Kostenloser Ersteinschätzung inkl. Anfahrt
Schneller Terminvergabe (oft am selben Tag)
Direkter Abwicklung mit der Versicherung
Minimierung von Aufwand, Zeit und Kosten
Jetzt kostenlos Ihren Schaden melden
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Wir kümmern uns um eine schnelle, professionelle und stressfreie Abwicklung Ihres Schadensfalls.
→ Kontaktaufnahme
→ Kostenlose Ersteinschätzung
→ Fahrzeugbesichtigung
→ Gutachten erstellen
Über uns
Ihr zuverlässiger Partner im Schadensfall
Als TÜV-zertifizierter Kfz-Gutachter und Kfz-Techniker-Meister stehen wir Ihnen bei Unfällen und Fahrzeugbewertungen kompetent zur Seite. Wir erstellen schnelle, präzise und unabhängige Gutachten für Versicherungsansprüche, Unfallanalysen und Wertermittlungen.
Für Sie als Geschädigten entstehen dabei in der Regel keine Kosten.
Verlassen Sie sich auf Transparenz, Qualität und eine reibungslose Abwicklung – von der Begutachtung bis zur Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Häufige Fragen
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Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen für Sie zu 100 % kostenfrei. Die Kosten für das Schadengutachten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus muss die Versicherung des Unfallverursachers auch weitere unfallbedingte Kosten wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld sowie Rechtsanwaltskosten tragen. Ein professionelles Gutachten stellt sicher, dass sämtliche Schäden und Ansprüche vollständig erfasst werden.
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Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ergibt sich aus § 249 BGB. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und sorgt dafür, dass alle Schäden, Wertminderungen und Ansprüche objektiv und vollständig dokumentiert werden.
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Nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs wird das Kfz-Gutachten innerhalb weniger Tage erstellt. Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, wird es umgehend an Sie, Ihren Rechtsanwalt sowie die gegnerische Versicherung weitergeleitet, damit die Schadenregulierung schnellstmöglich eingeleitet und abgeschlossen werden kann.
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Nein. Es ist sinnvoll, zunächst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren. Dieser bewertet den Schaden objektiv und unabhängig, sodass alle unfallbedingten Schäden und Ansprüche vollständig dokumentiert werden. Dadurch vermeiden Sie finanzielle Nachteile und schaffen eine sichere Grundlage für die gesamte Schadenregulierung. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, nach einem unverschuldeten Unfall frühzeitig einen freien und unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.
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Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Ein Kfz-Gutachten zeigt genau, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
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Die 130-Prozent-Regelung ermöglicht es Ihnen, Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren zu lassen, selbst wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen und das Fahrzeug fachgerecht repariert sowie weiter genutzt wird.